Vor etwas mehr als zwei Wochen bin ich der Einladung einiger Betriebsräte eines Unternehmens der chemischen Industrie in Hanau gefolgt. Sie hatten mich gebeten ihren AT Mitarbeitern ihre Rechten und Pflichten, die Gesetzeslage zu AT Entgelten und zur Altersfreizeit für außertarifliche Mitarbeiter näher zu bringen.
Der Vortrag verlief sehr gut. Vor allem der Punkt Altersfreizeit ist in diesem Unternehmen gerade ein richtiges Brandthema. Die Unternehmensleitung hat den AT Mitarbeitern die Altersfreizeit gestrichen, um Kosten zu sparen. Die Diskussion mit den Mitarbeitern fand ich so spannend, dass ich mich entschlossen habe die Kernpunkte hier im Blog nochmals für Euch alle zusammenzufassen.
Woher kommt der Anspruch eines Mitarbeiters auf Altersfreizeit?Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersfreizeit. Entweder falle ich als Mitarbeiter unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags der die Altersfreizeit regelt, es gibt eine Betriebsvereinbarung zur Altersfreizeit in meinem Betrieb (hauptsächlich für AT da §77 (3) BetrVG dies für Tarifmitarbeiter meist ausschließt), oder ich habe eine Regelung in meinem Arbeitsvertrag.
Welche Tarifverträge der chemischen Industrie gewähren einen Anspruch auf Altersfreizeit?Für Tarifmitarbeiter ergibt sich der Anspruch aus dem „Manteltarifvertrag für die chemischen Industrie West“ (MTV Chemie), für außertarifliche Mitarbeiter aus dem „Manteltarifvertrag für akademische Angestellte in der chemischen Industrie“ (MTV Akademiker).
Grundsätzlich muss der Mitarbeiter Mitglied einer Vertragsschließenden Partei (z.B. der IG BCE) sein, um Anspruch auf die Leistungen des Tarifvertrags zu haben. Im Tarifbereich ist es jedoch üblich, dass Arbeitgeber die Arbeitsverträge von Tarifmitarbeitern mit einer Klausel ausstatten, die Mitarbeitern die Anwendung der Tarifverträge zusichern. Dies geschieht, damit Mitarbeiter möglich wenig Anreiz haben, sich der Gewerkschaft anzuschließen. „Ich bekomm es doch auch so“.
In AT Verträgen sehen Arbeitgeber diese Notwendigkeit jedoch eher selten, da unter AT Beschäftigten die Bereitschaft sich in Gewerkschaften zu organisieren eher gering ausgeprägt ist. Zusätzlich ist der Geltungsbereich des MTV Akademiker sehr eng gefasst, so dass er selbst für Gewerkschaftsmitglieder nicht unbedingt zur Anwendung kommt.
Für wen gelten die Leistungen des MTV Akademiker?Ohne Bezugnahme auf den MTV Akademiker im Arbeitsvertrag gilt der MTV Akademiker nur für Angestellte mit,
• Abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung
• Sofern Sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für welche diese Hochschulbildung Voraussetzung ist
o Abgeschlossene Hochschulbildung in diesem Sinne setzt ein Abschlussexamen einer Fakultät oder eines Fachbereiches mit eigenem Promotionsrecht
voraus, das seiner Art nach zur Promotion berechtigt und für das nach der Studien- und Prüfungsordnung eine mindestens achtsemestrige Studiendauer
ohne Einrechnung etwaiger Praxissemester erforderlich ist; dem steht, sofern ein solches Abschlussexamen im Studiengang nicht vorgesehen ist, die Promotion gleich.
Kurz zusammengefasst sind das Diplom- oder Masterabsolventen einer Universität sowie Promovierte aus naturwissenschaftlichen oder technischen Fachbereichen.
Diplom- oder Masterabsolventen einer Fachhochschule bzw. jedweder Bachelorabsolvent fallen grundsätzlich nicht unter diesen Tarifvertrag.
Die Hochschulbildung muss explizit für die ausgeübte Tätigkeit benötigt werden. Das ist bei einem Bauingenieur oder Laborleiter unstrittig. Bei einem Einkäufer für technische Dienstleistungen wird es bereits oftmals diskutiert und bei einem HR Mitarbeiter stehen meistens andere Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund, so dass der MTV Akademiker auch hier nicht zum Tragen kommt, selbst wenn die Hochschulbildung vorhanden ist.
Zusammengefasst müssen drei Dinge gegeben sein: Die korrekte Hochschulbildung, eine Stelle, die diese Hochschulbildung voraussetzt und die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.
Wie kann ich prüfen, ob der MTV Akademiker für mich gilt?Als erstes solltet ihr euren Arbeitsvertrag prüfen. Ist dort kein Verweis auf den MTV Akademiker vorhanden gilt er definitiv nur für euch, wenn ihr Gewerkschaftsmitglied seid. Ist der MTV Akademiker in eurem Arbeitsvertrag explizit erwähnt, habt ihr auch ohne Mitgliedschaft Anspruch. Er gilt dann im Übrigen auch, wenn ihr z.B. ein kaufmännisches Studium abgeschlossen habt, bzw. auf einer kaufmännischen Stelle arbeitet. Natürlich lohnt es sich dennoch Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, z.B. für die Rechtsberatung.
Gibt es keinen Verweis auf den MTV Akademiker, aber man ist Gewerkschaftsmitglied stellt sich die Frage, nach der Hochschulbildung und der Stelle. Dies ist oft nicht einfach zu beantworten und gerade, wenn der Arbeitgeber bestimmte Leistungen wie die Altersfreizeit nicht gewähren möchte hilft nur ein Anwalt, der die Situation überprüft.
Glücklicherweise übernimmt die IG BCE diesen Service kostenlos für ihre Mitglieder. Sowohl die Prüfung des Vertrags, als auch das Prüfen der eigenen Studienunterlagen und der Stellenbeschreibung können Anwälte der IG BCE bzw. des DGB kostenlos für Mitglieder erledigen.
Stellt sich dabei heraus, dass ein Anspruch besteht und der Arbeitgeber diesen nicht gewähren will, hilft die IG BCE auch bei der Durchsetzung der Ansprüche.
Welche Möglichkeiten haben Betriebsräte ihr Mitarbeiter zu unterstützen?Wenn Arbeitgeber strikt zwischen anspruchsberechtigten Akademikern und nicht anspruchsberechtigten übrigen Außertariflichen Mitarbeitern unterscheiden, geht das oft zu Lasten des Betriebsfriedens.
Man stelle sich vor: Zwei Mitarbeiter arbeiten auf identischen Stellen mit identischen Anforderungen. Der eine hat seinen Abschluss an der Universität und der andere an der Fachhochschule gemacht. Der eine würde Altersfreizeit erhalten, der andere nicht.
Meiner Ansicht nach, kann sich ein Unternehmen eine solche Position nicht lange erlauben, ohne das Mitarbeiter aufbegehren und das Unternehmen verlassen oder zumindest innerlich kündigen.
Die Förderung des Betriebsfriedens ist in diesem Falls das beste Argument des Betriebsrats um Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung mit dem Unternehmen aufzunehmen, welche die Altersfreizeit für alle AT Mitarbeiter regelt und sich dabei auf den MTV Akademiker bezieht.
Altersfreizeit in TeilzeitAm 12. März 2019 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil zu Altersfreizeit in Teilzeit gefällt (Aktenzeichen: 1 AZR 307/17).
Entgegen der bisherigen Auffassung stellte das BAG fest, dass auch Teilzeitkräfte anteilig Anspruch auf Altersfreizeit entsprechend der geltenden betrieblichen Regelungen haben.
Kurz gesagt bedeutet dies, dass wenn der MTV Akademiker für mich gilt ich auch dann Anspruch habe, wenn ich weniger als 35 Stunden pro Woche arbeite. Das Urteil ist rechtskräftig, es wurde nicht dagegen vorgegangen.
Bei der Klärung , ob die Altersfreizeit in Teilzeit für Euch in Frage kommt, hilft Euch gerne Euer IG BCE Bezirksbüro.
Wenn ihr oder euer Gremium mehr über das Thema Altersfreizeit oder AT Themen generell erfahren wollt, dann schreibt mir. Gerne stimme ich mit Euch ab, wie und wann ich Euch am Besten helfen kann.
Viele Grüße
Euer
Sascha