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von Sascha Held 2. April 2020
Die COVID 19 Pandemie hält die Welt in Atem. Die Gesundheitssysteme in vielen Ländern stehen vor dem Kollaps. Um sie zu entlasten gelten massive Einschränkungen für Menschen überall auf der Welt. Die Weltwirtschaft steht vor Herausforderungen wie vielleicht noch nie zuvor. Gerade jetzt in dieser Krise, wenn es auf schnelle Entscheidungen von Betriebsrat und Unternehmensvertretern ankommt, stehen Betriebsräte vor dem Problem, wie Sie schnell und vor allem rechtsicher Beschlüsse fassen sollen ohne sich physisch treffen zu dürfen. Natürlich wird es das ein oder andere Gremium geben, dass sich einfach trotzdem trifft, oder über entsprechend große Räumlichkeiten verfügt, um unter besondere Hygienevorkehrungen zu tagen. Das dürfte aber die absolute Ausnahme sein. Alle anderen stehen vor dem Problem: Wie führe ich eine Betriebsratssitzung durch, und erhalte rechtsichere Beschlüsse? Eine Ministererklärung als schelle Lösung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Problem erkannt. Minister Hubertus Heil hat eine Ministererklärung abgegeben, und damit seine Meinung kundgetan, dass in der Krise unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beschlüsse virtueller Betriebsratssitzungen gültig seien. Die Ministerialerklärung findet ihr unter folgendem Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2020/ministererklaerung-arbeit-der-betriebsraete-unterstuetzen.pdf Eine Rechtsicherheit hat man damit leider nicht. Bereits jetzt wird die Erklärung im Internet sehr kontrovers diskutiert. Tipps zur Umsetzung gibt es unter anderem von Dr. Peter Wedde unter folgendem Link: https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~7-Fragen-zur-Betriebsratsarbeit-waehrend-der-Corona-Krise~ Nichts desto trotz bleibt ein Restrisiko. Selbst wenn sich Unternehmen und Betriebsrat einig sind, ist es fraglich wie Gerichte entscheiden, sollte ein Mitarbeiter, der von einer Regelung wie z.B. Kurzarbeit betroffen ist klagen. Rechtssicherheit könnte nur eine (vorübergehende) Gesetzesänderung des BetrVG schaffen. Diese wiederum ist unter Betriebsräten umstritten. Während die einen dies wollen, befürchten die anderen ein Einfallstor zur dauerhaften Beschneidung ihrer Rechte als Betriebsräte. Eine clevere Lösung - Anwendung des §28a BetrVG Während in Berlin und Bonn noch diskutiert wird, hat der Gemeinschaftsbetriebsrat Merck das Problem für sich anderweitig gelöst. Noch bevor der Lockdown ausgesprochen wurde, hat der Betriebsrat erkannt, dass es in den kommenden Wochen aller Voraussicht nach keine physischen Betriebsratssitzungen mehr geben wird und hat drei Arbeitsgruppen nach §28a die „COVID-BA“ geschaffen. Diesen COVID-BA wurden sämtliche geschäftsführenden Tätigkeiten des Betriebsrats übertragen. Im Gegensatz zum Betriebsausschuss ist es über den §28a BetrVG auch möglich den Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf eine Arbeitsgruppe zu delegieren. Daher wurden die COVID-BA auch mit dem Recht ausgestattet Betriebsvereinbarungen zur Bewältigung der Corona Krise abzuschließen. Jede Arbeitsgruppe besteht nur aus 5 Mitgliedern. In jeder Woche ist nur eine Arbeitsgruppe physisch anwesend. Die anderen (freigestellten) Mitglieder des Betriebsrats befinden sich im Homeoffice. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass im Falle einer Infektion eines Betriebsrats nur ein Teil der Mannschaft unter Quarantäne gestellt werden kann. Des Weiteren ist der jeweils aktive COVID-BA sehr flexible und kann jederzeit tagen. Sogar täglich, wenn es der Abschluss von schnellen Regelungen Bedarf. Dieses Vorgehen verlangt natürlich ein hohes Vertrauen des Betriebsratsgremiums. Immerhin wird die Entscheidungskompetenz auf wenige Mitglieder reduziert. Im Gemeinschaftsbetriebsrat Merck ist dieses aber vorhanden. Der Betriebsrat selbst wird jede Woche in einer Telefonkonferenz über den aktuellen Stand informiert. Die Mitglieder bringen Informationen aus ihren Bereichen ein, stellen Fragen und geben Anregungen zu neuen Regelungen an die Mitglieder der COVID-BAs. Merck fährt mit diesem Vorgehen sehr gut. Entscheidungen werden schnell gefällt, Mitarbeiter und Unternehmen sind sehr zufrieden und es besteht eine 100-prozentige Rechtssicherheit. Was können wir für Euch tun? Wie läuft es in euren Unternehmen? Kommt ihr gut durch die Krise? Wie verhält sich Euer Arbeitgeber? Gibt es Fragen, die ihr gerne näher ausgeführt hättet? Dann meldet Euch bei uns. Schreibt einfach an: info@pro-br.net . Wir freuen uns auf Eure Fragen und Anregungen. Oder hinterlasst uns hier einen Kommentar.
Mehr Zeit im Alter = Altersfreizeit
von Sascha Held 20. Februar 2020
Welche Regelungen gelten seit den BAG Urteilen aus April und Juli 2019 für die Altersteilzeit. Was hat sich für ältere Arbeitnehmer in Teilzeit ändert?
von Sascha Held 15. Dezember 2019
Wie bei jedem Seminar, dass ich zum ersten Mal halte, war ich auch diesmal ein wenig nervös. Habe ich im Konzept die richtigen Themen vorgesehen? Ist es ein guter Mix aus Theorie und Praxis? Beim Arbeitszeitseminar gab es letztes Jahr die Rückmeldung, dass es etwas zu Powerpoint lastig war. Das wollte ich unbedingt vermeiden. Wenn ich mir das Feedback der 15 Teilnehmer anschaue, welche ich vom 12. - 13. Dezember in Rossdorf bei Darmstadt schulen durfte, scheint das Konzept gelungen zu sein. Die Teilnehmer waren, wenn man ihrem Feedback glauben darf, rundum zufrieden. Das freut mich unheimlich, denn das Wichtigste für mich ist die Zufriedenheit meiner Teilnehmer. Da lohnt es sich dann auch, wenn man nach Seminaretag eins noch die halbe Nacht nutzt, um Tag zwei besser auf die Erwartungshaltung der Teilnehmer anzupassen. Dennoch werde ich beim nächsten Mal versuchen, an der ein oder anderen Stelle mehr Praxisbezug einzubauen. Für 2019 war dies das letzte Seminar von ProBR im Auftrag der IG BCE BWS. Wenn ich auf die Seminarreihe, welche wir von Ende 2017 bis heute durchgeführt haben, zurückblicke haben wir gemeinsam viel erreicht. Insgesamt haben wir über 80 Betriebsräte fit für ihre Aufgaben in der Interessensvertretung von AT Beschäftigten gemacht. Wir haben nicht nur Grundlagen geschult, sondern uns auch an die Fachthemen Arbeitszeit und Entgelt gewagt. Die Resonanz und langen Wartelisten zeigen uns, dass es noch viel Bedarf gibt. Daher freut es mich sehr, dass die IG BCE die Seminarreihe auch in 2020 erneut zusammen mit uns anbieten will. Wenn wir es hinbekommen, wollen wir sogar noch eins drauf setzen und zumindest die "Grundlagen" als Webinar anbieten. Das soll die Inhalte auch all denjenigen zugänglich machen, die es aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Situation schwer haben, sich für einige Tage zu einem Seminar zu begeben. Bis dahin bleibt mir nur all denjenigen Danke zu sagen, ohne die diese Reihe nicht existiert hätte. Dem für Bildung zuständigen Sekretär im IG BCE Landesbezirk Hessen-Thüringen Philipp Mundt, meiner Co-Referentin Barbara Wirth, dem Team1 der IG BCE BWS (allen voran Marion Köhler und Arthur Fischer), sowie allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Vielen Dank, es hat mir viel Spaß gemacht. Ich wünsche Euch allen eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2020 Euer Sascha
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von Sascha Held 13. November 2019
Neues Netzwerk verbindet Betriebsräte. Plattform zum Austausch und Seminar.
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