von Sascha Held
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2. April 2020
Die COVID 19 Pandemie hält die Welt in Atem. Die Gesundheitssysteme in vielen Ländern stehen vor dem Kollaps. Um sie zu entlasten gelten massive Einschränkungen für Menschen überall auf der Welt. Die Weltwirtschaft steht vor Herausforderungen wie vielleicht noch nie zuvor. Gerade jetzt in dieser Krise, wenn es auf schnelle Entscheidungen von Betriebsrat und Unternehmensvertretern ankommt, stehen Betriebsräte vor dem Problem, wie Sie schnell und vor allem rechtsicher Beschlüsse fassen sollen ohne sich physisch treffen zu dürfen. Natürlich wird es das ein oder andere Gremium geben, dass sich einfach trotzdem trifft, oder über entsprechend große Räumlichkeiten verfügt, um unter besondere Hygienevorkehrungen zu tagen. Das dürfte aber die absolute Ausnahme sein. Alle anderen stehen vor dem Problem: Wie führe ich eine Betriebsratssitzung durch, und erhalte rechtsichere Beschlüsse? Eine Ministererklärung als schelle Lösung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Problem erkannt. Minister Hubertus Heil hat eine Ministererklärung abgegeben, und damit seine Meinung kundgetan, dass in der Krise unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beschlüsse virtueller Betriebsratssitzungen gültig seien. Die Ministerialerklärung findet ihr unter folgendem Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2020/ministererklaerung-arbeit-der-betriebsraete-unterstuetzen.pdf Eine Rechtsicherheit hat man damit leider nicht. Bereits jetzt wird die Erklärung im Internet sehr kontrovers diskutiert. Tipps zur Umsetzung gibt es unter anderem von Dr. Peter Wedde unter folgendem Link: https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~7-Fragen-zur-Betriebsratsarbeit-waehrend-der-Corona-Krise~ Nichts desto trotz bleibt ein Restrisiko. Selbst wenn sich Unternehmen und Betriebsrat einig sind, ist es fraglich wie Gerichte entscheiden, sollte ein Mitarbeiter, der von einer Regelung wie z.B. Kurzarbeit betroffen ist klagen. Rechtssicherheit könnte nur eine (vorübergehende) Gesetzesänderung des BetrVG schaffen. Diese wiederum ist unter Betriebsräten umstritten. Während die einen dies wollen, befürchten die anderen ein Einfallstor zur dauerhaften Beschneidung ihrer Rechte als Betriebsräte. Eine clevere Lösung - Anwendung des §28a BetrVG Während in Berlin und Bonn noch diskutiert wird, hat der Gemeinschaftsbetriebsrat Merck das Problem für sich anderweitig gelöst. Noch bevor der Lockdown ausgesprochen wurde, hat der Betriebsrat erkannt, dass es in den kommenden Wochen aller Voraussicht nach keine physischen Betriebsratssitzungen mehr geben wird und hat drei Arbeitsgruppen nach §28a die „COVID-BA“ geschaffen. Diesen COVID-BA wurden sämtliche geschäftsführenden Tätigkeiten des Betriebsrats übertragen. Im Gegensatz zum Betriebsausschuss ist es über den §28a BetrVG auch möglich den Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf eine Arbeitsgruppe zu delegieren. Daher wurden die COVID-BA auch mit dem Recht ausgestattet Betriebsvereinbarungen zur Bewältigung der Corona Krise abzuschließen. Jede Arbeitsgruppe besteht nur aus 5 Mitgliedern. In jeder Woche ist nur eine Arbeitsgruppe physisch anwesend. Die anderen (freigestellten) Mitglieder des Betriebsrats befinden sich im Homeoffice. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass im Falle einer Infektion eines Betriebsrats nur ein Teil der Mannschaft unter Quarantäne gestellt werden kann. Des Weiteren ist der jeweils aktive COVID-BA sehr flexible und kann jederzeit tagen. Sogar täglich, wenn es der Abschluss von schnellen Regelungen Bedarf. Dieses Vorgehen verlangt natürlich ein hohes Vertrauen des Betriebsratsgremiums. Immerhin wird die Entscheidungskompetenz auf wenige Mitglieder reduziert. Im Gemeinschaftsbetriebsrat Merck ist dieses aber vorhanden. Der Betriebsrat selbst wird jede Woche in einer Telefonkonferenz über den aktuellen Stand informiert. Die Mitglieder bringen Informationen aus ihren Bereichen ein, stellen Fragen und geben Anregungen zu neuen Regelungen an die Mitglieder der COVID-BAs. Merck fährt mit diesem Vorgehen sehr gut. Entscheidungen werden schnell gefällt, Mitarbeiter und Unternehmen sind sehr zufrieden und es besteht eine 100-prozentige Rechtssicherheit. Was können wir für Euch tun? Wie läuft es in euren Unternehmen? Kommt ihr gut durch die Krise? Wie verhält sich Euer Arbeitgeber? Gibt es Fragen, die ihr gerne näher ausgeführt hättet? Dann meldet Euch bei uns. Schreibt einfach an: info@pro-br.net . Wir freuen uns auf Eure Fragen und Anregungen. Oder hinterlasst uns hier einen Kommentar.